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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(Stand: September 2023)

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AGB der HundeErziehungsBeratung WAS WILL MEIN HUND?, 
vertreten durch Christiane Helmstedt, im folgenden „HEB" genannt.

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Die AGB ist wie folgt gegliedert:

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§ 1 Vertragsinhalt

§ 2 Anmeldung

§ 3 Teilnahmebedingungen

§ 4 Haftung

§ 5 Ablauf und Ort der Beratung/des Unterrichts

§ 6 Rückritt, Verspätung oder Verschiebung

§ 7 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Regelungen von Absagen

§ 8 Corona-Sonderregelungen

§ 9 Datenschutz

§ 10 Salvatorische Klausel

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§ 1 Vertragsinhalt


(1) Vertragsinhalt ist die Beratung und Schulung von Hundehalter*innen zur artgemäßen Erziehung und Beschäftigung von Hunden.

 

(2) Ein Rechtsanspruch auf einen Lernerfolg des Hundes bzw. auf das Erreichen von Erziehungszielen besteht nicht, da der Erfolg u.a. von Faktoren abhängt, die sich dem Einflussbereich der HEB entziehen; so wird der Lernerfolg z.B. maßgeblich davon beeinflusst, ob und wie die Umsetzung der Empfehlungen durch den Hundehalter*/die Hundehalterin erfolgt. Die Beratung und der Unterricht richten sich an den jeweiligen Möglichkeiten des Hundes (hinsichtlich Rassetyp, Alter, Geschlecht und körperliche Voraussetzungen) aus und orientieren sich an den Möglichkeiten des Hundehalters/der Hundehalterin.


§ 2 Anmeldung


(1) Die Anmeldung erfolgt telefonisch oder schriftlich per E-Mail.

 

(2) Der Vertrag kommt mit der Annahme und Bestätigung durch die HEB zustande und bedarf keiner bestimmten Form. Die Annahme der Anmeldung setzt voraus, dass die AGB von der/dem Teilnehmenden zu Kenntnis genommen und akzeptiert wurden.

 

(3) Beim Gruppenunterricht und bei Workshops ist die Anzahl der Teilnehmenden begrenzt. Die HEB WAS WILL MEIN HUND? behält sich daher vor, Anmeldungen nicht anzunehmen. Ferner behält sich die HEB das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

(4) Die HEB behält sich vor, den Ort der Beratung/des Unterrichts zu ändern, sollte dies aus organisatorischen Gründen notwendig sein.

 

(5) Die Leistungen sind nicht übertragbar. Die Anmeldung gilt nur für den jeweils angemeldeten Hund.


§ 3 Teilnahmebedingungen


(1) Annahme der AGB: Mit der Teilnahme an einem der Angebote von WAS WILL MEIN HUND? erkennt der/die Teilnehmer*in diese AGB zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung uneingeschränkt an.

 

(2) Meldung des Hundes: Für jeden teilnehmenden Hund muss gemäß des Landeshundegesetzes (LHG NRW) eine behördliche Anmeldung vorliegen. Der Hundehalter*/die Hundehalterin erklärt, dass diese Voraussetzung erfüllt ist. Eine entsprechende Bestätigung ist auf Nachfrage von WAS WILL MEIN HUND? nachzuweisen.

 

(3) Hunde-Haftplichtversicherung: Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung nach dem Landeshundegesetz (LHG NRW) abgeschlossen sein. Der Hundehalter*/die Hundehalterin erklärt, dass diese Voraussetzung erfüllt ist. Eine entsprechende Bestätigung ist auf Nachfrage von der HEB nachzuweisen.


(4 ) Impfschutz: Die Teilnahme des Hundes an einem Angebot von WAS WILL MEIN HUND? setzt einen Vollimpfschutz des Hundes voraus. Die /der Hundehalter*in erklärt, dass diese Voraussetzung erfüllt ist. Sollte dies bei Welpen noch nicht möglich sein, ist eine altersgerechte Impfung Voraussetzung. Die/Der Hundehalter*in erklärt, dass diese Voraussetzung erfüllt ist. Die Impfungen sind auf Nachfrage von der HEB nachzuweisen.


(5) Läufigkeit: Die Teilnahme von Hündinnen, die sich in der Hitze befinden, an den Angeboten ist nur nach vorheriger Absprache mit der HEB möglich.

 

(6) Informationspflicht gegenüber WAS WILL MEIN HUND?:

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a) Krankheiten/Parasiten: Leidet ein Hund unter einer für andere Hunde ansteckenden Erkrankung oder Parasitenbefall  (z.B. Flöhe, Giardien, Würmer etc.) hat die HEB das Recht, ihn von der Teilnahme am Gruppenunterricht (je nach Erkrankungen/Befall ggfs. auch vom Einzelunterricht) auszuschließen. Der Hundehalter*/die Hundehalterin verpflichtet sich, die HEB vor Vertragsschluss und vor dem Betreten des Trainingsgeländes über entsprechende Erkrankungen oder Parasitenbefall zu unterrichten. Entsprechendes gilt, wenn eine solche Erkrankung/ein Parasitenbefall erst nach Vertragsabschluss auftritt. Der Hundehalter* /die Hundehalterin wird in solchen Situationen den Entscheidungen der HEB über die Teilnahme des Hundes Folge leisten.


b) Sonstige Beeinträchtigungen: Über anderweitige, nicht ansteckende Krankheiten, chronische Erkrankungen oder Beeinträchtigungen des teilnehmenden Hundes ist die HEB vor Beginn der Beratung/des Unterrichts zu informieren, wenn hiervon die Teilnahme des Hundes an einzelnen Maßnahmen abhängt bzw. abhängen kann. Insbesondere, wenn ggfs. Verletzungen zu befürchten sind oder eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Hundes zu erwarten ist.

 

c) Verhaltensauffälligkeiten: Die Teilnehmenden sind ebenfalls verpflichtet, die HEB über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit ihrer Hunde vor Aufnahme der ersten Unterrichts/-Beratungsstunde zu informieren. Ferner verpflichten sie sich, die HEB auch während der Teilnahme über mögliche Auffälligkeiten zu informieren.


d) Auflagen: Hundehalter*innen, die mit einem Hund mit Auflagen (Maulkorbpflicht, Leinenpflicht, etc.) teilnehmen möchten, sind verpflichtet, die HEB vor der Teilnahme über diese Auflagen zu informieren. Sollte die HEB die Teilnahme eines solchen Hundes akzeptieren, sind die Auflagen während der Beratung/des Unterrichts einzuhalten.

 

(9) Hunde dürfen nur vom Hundehalter*/von der Hundehalterin begleitet werden oder eine vom Hundehalter*/von der Hundehalterin autorisierte Person, hiernach „Vertreter*in“, sofern diese Person durch die Haftpflichtversicherung des Hundehalters*/der Hundehalterin uneingeschränkt abgedeckt ist. Vertreter *innen dürfen nur nach vorheriger Ankündigung und Genehmigung durch WAS WILL MEIN HUND? teilnehmen.


(10) Das Betreten des Unterrichtsgeländes geschieht auf eigene Verantwortung, Gefahr und Haftung des Hundehalters/der Hundehalterin, bzw. des Vertreters/der Vertreterin. WAS WILL MEIN HUND? empfiehlt angemessene Kleidung (lange Hosen), insbesondere festes Schuhwerk, bei der Beratung/bei dem Unterricht zu tragen.


(11) Gäste oder Begleitungen dürfen nur nach vorheriger Ankündigung und Genehmigung durch WAS WILL MEIN HUND? dabei sein. Ihre Anwesenheit geschieht auf eigene Verantwortung, Gefahr und Haftung. Den Anweisungen der Hundeerziehungsberaterin ist Folge zu leisten.


(12) Alle Hunde sind – sofern nicht anderes vereinbart ist – stets angeleint zu führen. Den Anordnungen der HEB ist im Hinblick auf die Sicherheit anwesender Menschen und Hunde sofort nachzukommen.


(13) Die Teilnehmenden verpflichten sich, unabhängig vom Ort des Unterrichts sämtliche Verunreinigungen ihrer Hunde unaufgefordert vollständig zu beseitigen und zu entsorgen. Die Tüten dafür sind selbst mitzubringen.


§ 4 Haftung


(1) Die Teilnahme an den Angeboten von WAS WILL MEIN HUND? geschieht auf eigene Verantwortung und Gefahr, unabhängig vom Veranstaltungsort.


(2) Alle Hundehalter*innen (Besitzer*innen und/oder Eigentümer*innen) haften alleinig für sämtliche von ihrem Hund/ihren Hunden verursachten Sach- und Personenschäden während der Beratung/des Unterrichts gegenüber WAS WILL MEIN HUND? und Dritten. Dies gilt auch für das Handeln auf Veranlassung durch die Hundeerziehungsberaterin, selbst dann, wenn der oder die Hunde für einzelne Unterrichtsmaßnahmen oder -einheiten auf Geheiß der Hundeerziehungsberaterin abgeleint wird/werden oder wenn diese Schäden bei einzelnen gezeigten Übungen der Unterrichtseinheit entstehen. Die Übernahme der alleinigen Haftung ist unabhängig vom Veranstaltungsort und gilt sowohl für das Trainingsgelände von WAS WILL MEIN HUND? als auch außerhalb des Geländes.


(3) Die Hundehalter*innen haften auch für Schäden ihres Hundes, die dieser aufgrund des Unterrichts oder einzelner gezeigter Übungen selbst erleidet. Die Entscheidung über die Teilnahme des Hundes an einzelnen Übungen/Maßnahmen/Unterrichtseinheiten obliegt den Hundehalter*innen selbst. Ebenso haften die Hundehalter*innen für Schäden jeglicher Art, die diese selbst durch die Unterrichtseinheit oder einzelner gezeigter Übungen erleiden. Die Entscheidung über die eigene Teilnahme an einzelnen Übungen/Maßnahmen oder Unterrichtseinheiten obliegt den Hundehalter*innen selbst.


(4) Die Teilnahme entbindet nicht von der Tierhalterhaftung gemäß § 833 BGB sowie der Tieraufseherhaftung gemäß § 834 BGB.


(5) WAS WILL MEIN HUND? haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die durch andere Teilnehmende/Gäste oder deren Hunde verursacht werden.


(6) Im Übrigen haftet WAS WILL MEIN HUND? für Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unabhängig von dessen rechtlicher Grundlage nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf die zweifache Unterrichtsgebühr beschränkt, soweit es sich um Körperschäden handelt. Für Sachschäden haftet WAS WILL MEIN HUND? nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


(7) Sollte nicht der/die Vertragsteilnehmende selbst zu einer Beratungs-/Unterrichtseinheit erscheinen, sondern für diesen ein Vertreter/eine Vertreterin, so verpflichtet sich der Vertragsteilnehmer/die Vertragsteilnehmerin, die Vertretung über die Haftungsregelung umfassend zu unterrichten. Die Vertretung hat vor der Teilnahme am Angebot den Haftungsausschluss gesondert zu unterzeichnen. Bei Nichtunterzeichnung ist die Vertretung von der Teilnahme ausgeschlossen. In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet.

 

(8) Das Betreten des Trainingsgeländes oder des Veranstaltungsorts sowie die Teilnahme an oder die Beiwohnung der Beratung/des Unterrichts erfolgt von jedem Teilnehmer/jeder Teilnehmerin sowie dessen/deren Gästen, Begleitpersonen und oder Vertreter*innen auf eigene Gefahr. Alle Begleitpersonen sind durch die angemeldete Person auf den bestehenden Haftungsaus-schluss in Kenntnis zu setzen.

 
§ 5 Ablauf und Ort der Beratung/des Unterrichts


(1) Uhrzeit, Dauer und Preis der Beratungs- bzw. Unterrichtseinheit werden mit der Hundeerziehungsberaterin vereinbart oder sind der Ausschreibung des Angebots zu entnehmen.


(2) Die HEB behält sich vor, Inhalt und Ablauf der Beratung/des Unterrichts sowie den Einsatz der Hundeerziehungsberater*in unter Wahrung des Gesamtcharakters des Angebots zu ändern.


(3) Die Teilnehmenden werden über den Ort der Veranstaltung, sofern es nicht das Trainingsgelände bei WAS WILL MEIN HUND? ist, im Vorfeld informiert.


(4) Sollte ein Termin nicht stattfinden können (z.B. wegen unzumutbaren Wetterbedingungen oder sonstigen dringlichen Gründen), findet eine rechtzeitige Benachrichtigung seitens der HEB an die Teilnehmenden statt. Ein seitens der HEB abgesagtes Angebot wird, wenn möglich, nachgeholt oder die bereits gezahlte Teilnahmegebühr erstattet. Darüber hinaus behält sich die HEB vor, einzelne Angebote und Termine auch ohne Angabe von Gründen abzusagen.


(5) Die HEB empfiehlt, angemessene Kleidung (insbesondere festes Schuhwerk und lange Hosen) bei der Beratung/dem Unterricht zu tragen.

 

§ 6 Rücktritt / Verspätung oder Verschiebung

 

(1) Verspätungen der Teilnehmenden gehen zu deren Lasten und berechtigen keine Minderung der Vergütung.

 

(2) Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Termins durch den Hundehalter /die Hundehalterin muss mindestens 24 Stunden vorher per Telefon oder E-Mail erfolgen. Erfolgt dies nicht, wird der Termin voll angerechnet.

 

(3) Ein Ersatzteilnehmer/eine Ersatzteilnehmerin kann nur nach Rücksprache mit der HEB gestellt werden.

 

(4) Die HEB kann vom Vertrag zurücktreten, falls der Hundehalter /die Hundehalterin gegen die AGB verstößt. Die HEB erstattet in solchen Fällen bereits gezahlte Gebühren für die Termine, die aufgrund des Verstoßes gegen die AGB nicht wahrgenommen werden. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
 

(5) Die HEB haftet nicht für eventuell entstehende Schäden, die Teilnehmenden durch Rücktritt oder Terminverschiebung entstehen.

 

§ 7 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Regelung von Absagen

 

(1) Die Teilnahmegebühren für die vereinbarten Termine sind jeweils dem Angebot zu entnehmen oder werden bei der Terminvereinbarung besprochen.


(2) Ferner gelten diese Zahlungs- und Stornobedingungen für folgende Formate:

 

  • Einzelunterricht: Die gebuchte Stunde wird direkt im Anschluss bar bezahlt. Vereinbarte Termine sind
 verbindlich. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, wird um kurze Mitteilung gebeten. Bei Absagen bis 24 h vor dem vereinbarten Termin wird keine Stornogebühr berechnet. Bei Absagen, die später erfolgen bzw. bei Nichterscheinen wird die Unterrichtsstunde nach aktuellem Stundensatz voll berechnet. Der Grund der Absage wird nicht berücksichtigt.

  • Laufende Gruppen: Die Teilnahme erfolgt entweder per Einzelbuchung beim gewünschten Termin oder gegen rabattierte Vorauskasse für je 4 Termine im Voraus. Nicht wahrgenommene Termine werden nicht zurückerstattet oder übertragen, unabhängig vom Grund der Absage. Eine Übertragung ist nur möglich, wenn spätestens 14 Tage vor dem Termin um Umbuchung gebeten wird. Dies dient der Planungssicherheit auch mit Rücksicht auf die anderen Gruppenmitglieder, damit der Unterricht kontinuierlich stattfinden kann. Können keine vier fixen Termine im Voraus gebucht werden, ist eine Einzelbuchung zum regulären Einzelpreis möglich.

  • Offene Gruppen: Diese Termine können nur einzeln gebucht werden. Die Zahlung erfolgt bar pro Termin. Eine Anmeldung zu den jeweiligen Terminen ist erforderlich. Bei Absagen bis 48 h vor dem vereinbarten Termin wird keine Stornogebühr berechnet. Bei späteren Absagen bzw. bei Nichterscheinen wird eine Ausfallgebühr in Höhe der Teilnahmegebühr berechnet. Der Grund der Absage wird nicht berücksichtigt.

  • 
Workshops/Seminare: Die Teilnahme erfolgt gegen Vorauskasse (bar oder Überweisung). Die Absagefrist für die gebuchten Workshops und Seminare beträgt 4 Wochen vor Veranstaltungstermin. Der Grund der Absage kann nicht berücksichtigt werden. Bei einer Absage unter 4 Wochen müssen 80 % der Teilnahmegebühr gezahlt werden.




(3) Die vereinbarte Vergütung ist in der Regel bar oder per Überweisung und im Voraus zu entrichten.

 

(4) Sollten für individuell vereinbarte Angebote Anfahrten nötig sein, berechnet die HEB zusätzlich zur vereinbarten Vergütung eine km-Pauschale in Höhe von 0,50 Euro pro km für Hin- und Rückfahrt.

 

(5) WAS WILL MEIN HUND? behält sich Preiserhöhungen vor.   

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§ 8  Corona – Sonderregeln
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          Der/die Teilnehmende versichert, dass er/sie zum Zeitpunkt des Kontaktes mit der HEB  keine erkältungsähnliche Symptome aufweist.

          Die  Einhaltung der geltenden Hygieneregelungen sowie des Mindestabstandes gelten als Teilnahmebedingungen. Der aktuellen Corona-
          Schutzverordnung wird Folge geleistet.

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§ 9 Datenschutz


Die von der teilnehmenden Person angegeben Daten werden von WAS WILL MEIN HUND? gespeichert und zum Zwecke der Abwicklung von Beratung/Unterricht und Marketing genutzt. Alle Daten werden vertraulich behandelt. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

 

§ 10 Salvatorische Klausel


(1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt, das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.

(2) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Elsdorf (Erftkreis)

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